Eine Entscheidung zur Aufnahme von Gastschülern (=nicht Wesselner Bürger) erfolgt im Februar des jeweiligen Einschulungsjahres!
so füllen Sie diesen Bogen bitte aus, unterschreiben ihn und nehmen ihn zur Anmeldung Ihres Kindes mit. (Bitte beide sorgeberechtigten Personen, sofern nicht anders geregelt, unterschreiben).
Antrag auf Besuch einer anderen als der [...]
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Erklärung zur Sorgeberechtigung.pdf
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Zum Austausch über Ihr Kind zwischen Kita und Schule (bei Bedarf), um einen reibungslosen Übergang zu schaffen.
Schweigepflichtentbindung Kita.pdf
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Medikamentengabe_und_medizinische_Hilfsm[...]
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Vereinbarung zu Notfallmaßnahmen in Schu[...]
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Fahrrad_Roller alleine zur Schule.pdf
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Beantragung Schülerfahrkarte
Schuljahr 2026/2027 e Eigenbeteiligung in Höhe von 5,00 €
pro Monat für folgende Schülergruppen: /Stand 05.05.26
1. Schülerinnen und Schüler, die am Schulort der nächstgelegenen
Schule der besuchten Schulart wohnen.
2. Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 4, bei denen die
Entfernung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen
Schule der besuchten Schulart weniger als 2 km beträgt.
3. Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5, bei denen die
Entfernung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen
Schule der besuchten Schulart weniger als 4 km beträgt.