Konzept der OGT

Wenn Sie Fragen haben, sind wir erreichbar:

 

Montag-Donnerstag  12:00-16:00

Telefon: 01523 6310587

 

Sina Reh

Koordinatorin des Offenen Ganztages

Die Frühbetreuung beginnt in Wesseln um 7.00 Uhr und dauert bis zum Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr. Besonders in den Morgenstunden machen die Kinder von dem spielpädagogischen Angebot (z. B. Gesellschaftsspiele, Basteln, Übungen zur Fein- und Grobmotorik, usw.) Gebrauch.

Die Kinder der Ganztagsschule nehmen nach Unterrichtsschluss das Mittagessen, das eine wichtige Funktion im Tagesverlauf einnimmt, in

zwei Gruppen ein.
Es wird von einem lokalen Caterer geliefert.
Das Essen leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen, schafft Gelegenheit sich untereinander auszutauschen und stärkt so das Schulklima.

Im Anschluss an das Mittagessen haben die Kinder Gelegenheit, zu entspannen, mit anderen Kindern zu spielen und an kleinen Angeboten (Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Basteln, ...) teilzunehmen oder sich auf dem Schulhof körperlich zu bewegen. Diese wichtige Entspannungsphase soll nach den Bedürfnissen der Grundschulkinder gestaltet werden.

Nach der Spielzeit gibt es eine verbindliche Lern- und Hausaufgabenzeit für alle Kinder. Sie dauert bis 14.30 Uhr. Ziel der Hausaufgabenbetreuung und der Lernzeiten ist es, die Hausaufgaben zu begleiten, Gelerntes zu üben und zu wiederholen.

In diesem Sinne stellt das Angebot eine zusätzliche Lernmöglichkeit dar, die mit der Entwicklung einer positiven Arbeitshaltung verbunden ist und ein Übungsfeld für die Übernahme von Verantwortung darstellt.

Um 14.30 Uhr beginnen die AG-Angebote und Kurse für alle Ganztagskinder. Es finden Angebote aus unterschiedlichen Bereichen statt. Die Kinder haben die Möglichkeit, je nach individuellem Interesse und nach Begabung kohortenweise angebotenen Kursen (aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, ...) zu wählen.

Der Schultag endet um 16.00 Uhr. Freitags beginnt das Wochenende bereits um 15.00 Uhr.

Im Schulgebäude in Wesseln gibt es einen eigenen OGT-Trakt mit Büro und einem Betreuungsraum. Die Räume der Schule und die Sporthalle können weitestgehend mitgenutzt werden.